Mobile Strommessgeräte MID

MID-Flyer - Einfach anklicken!
Wichtige MID-Informationen!

MID steht für den englischen Begriff „Measuring Instruments Directive“ und kann mit dem deutschen Begriff „Messgeräte-Richtlinie“ übersetzt werden. MID ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit dem Ziel der Harmonisierung des europäischen Marktes für Messgeräte mit einheitlichen Zulassungsverfahren.

  • in Deutschland sind nur geeichte Stromzähler (MID) zu Abrechnungszwecken zugelassen
  • wir setzen ausschließlich geeichte elektronische Stromzähler ein
  • der Messgeräteverwender ist verantwortlich für den fristgerechten Antrag auf Nacheichung (8 Jahre nach Eichdatum)
  • wir lassen Ihre Zähler auf Wunsch nacheichen oder tauschen aus und überprüfen den Zustand und die Sicherheit Ihrer Geräte!

Downloads:
> Offizielles Anschreiben Eichbehörden BW vom 23.06.2016 <
> Offizielles Anschreiben Eichaufsichtsbehörden vom 20.02.2018 <
> BAFA – Hinweisblatt Stromzähler 2018 <
> BAFA – Merkblatt Strommengenabgrenzung 2020 <
> BAFA – Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2020 <
> Hier < finden Sie weitere Informationen der BAFA zu „Besondere Ausgleichsregelung“.